Hast du die Diagnose/Verdachtsdiagnose AD(H)S erhalten? Dann war die Diagnose vielleicht für dich — wie für viele andere Betroffene auch — Fluch und Segen zugleich: Auf der einen Seite erklärt sie, warum du dich teilweise manches Verhalten und Unsicherheiten, auf der anderen Seite wirft sie neue Fragen auf: Was bedeutet das genau? Was und wer hilft mir, damit umzugehen?
Vielleicht hast du schwierige Zeiten hinter dir, vielleicht hast du dich manchmal selbst nicht richtig verstanden. Wir wissen: Jugendliche mit AD(H)S haben es nicht immer leicht. Wir wissen aber auch: Du bist nicht alleine. Denn AD(H)S ist eine der häufigsten Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen.
Wir wollen betroffene junge Menschen und ihre Familien zielgerichtet begleiten und unterstützen. Deshalb haben wir gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ein spezielles Versorgungsangebot in unseren Leistungskatalog aufgenommen: das Versorgungsprogramm AD(H)S.
Integrierte Zusammenarbeit für bessere Versorgung
Besonders qualifizierte Spezialisten aus Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychologie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie arbeiten zusammen. Durch diese koordinierte Zusammenarbeit können wir dafür sorgen, dass du die Hilfe bekommst, die du wirklich brauchst.
Das lohnt sich: Unser Programm stellt zum einen sicher, dass du eine hochwertige Behandlung bekommst. Zum anderen hat sich gezeigt, dass Teilnehmer durch das Programm weniger Kernsymptome haben und weniger Tage in Schule oder Beruf fehlen.
Mit unserem Versorgungskonzept AD(H)S…
Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen bieten wir dir bei der Diagnose/Verdachtsdiagnose AD(H)S:
Teilnehmende Betriebskrankenkassen
Patienteninformation: Flyer ADHS
Ja und nein. Du musst die in einer Praxis durchführen lassen, die mit uns einen Vertrag über die Leistungen abgeschlossen hat Du kannst über unsere Arztsuche herausfinden, welche Praxen das sind. Du kannst jedoch selbst entscheiden, welcher Vertragspartner aus dieser Liste dich behandeln soll. Der Arzt/Psychotherapeut, der den Patienten einschreibt, ist der Koordinator und erster Ansprechpartner der Eltern.
Die Behandlung dauert grundsätzlich maximal drei Jahre. Sie endet sofort, wenn die Fachleute die Verdachtsdiagnose AD(H)S nicht bestätigen Die Teilnahme endet ferner auch, wenn die Behandlung als abgeschlossen erklärt wird, oder der Patient vier Quartale nicht mehr zur Behandlung in der Praxis erschienen ist.
Du hast zunächst 14 Tage Zeit, deine Teilnahme an der Leistung zu widersprechen. Anschließend ist das nur noch mit wichtigem Grund möglich. Das wäre zum Beispiel ein Umzug oder wenn du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt überhaupt nicht mehr zurechtkommst.
Nein, Für die genannte Altersspanne ist entscheidend, wann du mit der Behandlung startest. Wenn du im Laufe der Therapie volljährig wirst, hat das keinen Einfluss: Deine Behandlung wird planmäßig zu Ende geführt. Jedoch endet die Therapie automatisch, wenn du im Laufe der Therapie 21 Jahre alt wirst.